Formulare und Vordrucke zur Bekämpfung gefährlicher Produkte

Mit den Formularen können z.B. unsichere Produkte den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Online-Rückruf-Formular für Produkte Online-Rückruf-Formular für Produkte
Mit dem Online-Rückruf-Formular können Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer mit Sitz in Deutschland die zuständige Behörde über einen Produktrückruf und über Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit durch ein Produkt informieren.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund/Berlin
Formular für die Schnellanfrage zur Kontrolle von GS-Zertifikaten (BAuA) Formular für die Schnellanfrage zur Kontrolle von GS-Zertifikaten (BAuA)
Auf der Basis der gemeinsamen Empfehlung des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und der Verbände des Handels zum GS-Zeichen wird ein Formular (PDF-Dokument) angeboten mittels dessen eine Schnellanfrage zur Kontrolle von GS-Zertifikaten vorgenommen werden kann.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund/Berlin
EU-Produktsicherheits-Leitfaden für Korrekturmaßnahmen einschließlich Rückrufen EU-Produktsicherheits-Leitfaden für Korrekturmaßnahmen einschließlich Rückrufen
Der Leitfaden „EU-Produktsicherheit in Europa: Ein Leitfaden für Korrekturmaßnahmen einschließlich Rückrufen“ soll Unternehmen beim Schutz von Verbrauchern vor unsicheren Produkten unterstützen.
Quelle: EU-Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, Brüssel
RaPS-Leitlinien für Meldungen gefährlicher Konsumgüter an die zuständigen Behörden durch Hersteller und Händler RaPS-Leitlinien für Meldungen gefährlicher Konsumgüter an die zuständigen Behörden durch Hersteller und Händler
Die „Leitlinien für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durch Hersteller und Händler nach Artikel 5 Absatz 3 der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG“ sind an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet und sollen u.a. auch zur Orientierung der Hersteller und Händler von Verbrauchsgütern dienen.
Quelle: EU-Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, Brüssel
Online-Formular der EU zur Meldung gefährlicher Produkte bei den Behörden Online-Formular der EU zur Meldung gefährlicher Produkte bei den Behörden
Hersteller, Händler und Importeure können mit diesem Online-Formular (Business Application) gefährliche Produkte der zuständigen Behörde umfassend melden.
Quelle: EU-Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, Brüssel
Online-Formular zur Meldung unsicherer Produkte (evz) Online-Formular zur Meldung unsicherer Produkte (evz)
Verbraucher, Hersteller oder andere Akteursgruppen können über ein Online-Formular unsichere Produkte melden.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (evz), Kiel
Online-Formular zur Meldung unsicherer Elektrogeräte (ZVEI) Online-Formular zur Meldung unsicherer Elektrogeräte (ZVEI)
Verbraucher, Hersteller oder andere Akteursgruppen können über ein Online-Formular unsichere Elektrogeräte melden.
Quelle: Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Frankfurt a.M.
Formblatt zur Meldung unsicherer Produkte (ASV NRW) Formblatt zur Meldung unsicherer Produkte (ASV NRW)
Hersteller, Bevollmächtige, Einführer und Händler sind verpflichtet, die zuständige Behörde zu unterrichten, wenn Sie davon auszugehen müssen, dass von einem von Ihnen in den Verkehr gebrachten Verbraucherprodukt eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen ausgeht (§5 Abs. 2 GPSG). Das Formblatt (PDF-Dokument, welches sich am PC direkt ausfüllen läßt) kann für diese gesetzlich vorgesehene Meldepflicht verwendet werden.
Quelle: Staatliche Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Liste der nationalen Kontaktstellen zum RAPEX-Schnellwarnsystem Liste der nationalen Kontaktstellen zum RAPEX-Schnellwarnsystem
RAPEX ist das europäische Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Verbraucherprodukte. Die nationalen Kontaktstellen werden über eingeleitete Maßnahmen der zuständigen Behörden gegen unsichere Non-Food-Verbraucherprodukte informiert und informieren dann selbst die EU-Kommission über das unsichere Produkt und die von der zuständigen Behörde eingeleiteten Gegenmaßnahmen.
Quelle: EU-Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, Brüssel




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