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Produktsicherheitsportal (BAuA) Die BAuA macht im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen u.a. Untersagungsverfügungen und Normenverzeichnisse bekannt, stellt weitere Informationen (z.B. Meldungen mangelhafter Produkte; Produktrückrufe) mit Hilfe dieses Produktsicherheitsportals öffentlich und bietet in diesem Rahmen allen Herstellern, Bevollmächtigten und Einführern eine zentrale Möglichkeit ihre Produktrückrufe einzustellen an. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund/Berlin |
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Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) Der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) hat seine Grundlage im § 13 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG) und berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hinsichtlich der GPSG-Durchführung. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund/Berlin |
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Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AA Mü / LASI) Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AA Mü) vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) koordiniert u.a. die Marktaufsichtsaktivitäten in Bezug auf das in Verkehr bringen technischer Produkte sowie den Aufbau geeigneter Informations- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Ländern, dem Bund und den anderen EU-Mitgliedstaaten (s.a. Liste der Binnenmarkt-Richtlinienvertreter der Länder). Quelle: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Potsdam |
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Bedarfsgegenständesicherheit beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist gemäß dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zuständig für die gesundheitliche Bewertung von Bedarfsgegenständen mit denen der Verbraucher in Kontakt kommt, wie z.B. Spielzeug, Kleidung, Geschirr und Verpackungen für Lebensmittel. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin |
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Akkreditierung von Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist zuständig für die Akkreditierung und Überwachung von Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen, die im Vollzug des europäischen Gemeinschaftsrechts sowie des nationalen Rechts die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren. Quelle: Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), München |
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Produkte und Kennzeichnung beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (evz) Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschlands (evz) informiert Verbraucher u.a. über die Produktsicherheit und die Kennzeichnung von Produkten sowie insbesondere über die Geräte- und Spielzeugsicherheit. Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (evz), Kiel |
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Normung und Kennzeichnung bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) informiert Verbraucher u.a. über die Kennzeichnung und Normung von Produkten sowie die Produktsicherheit. Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin |
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Aktionsplattform Sichere Produkte (ZVEI) Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) versucht die Kompetenzen von Privatwirtschaft und Staat mit der Aktionsplattform Sichere Produkte wirksam zu verknüpfen und damit die Geräte- und Produktsicherheit zu verbessern. Quelle: Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI), Frankfurt a.M. |
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Produktsicherheit beim Verbraucherinformationssystem Bayern (VIS) Das Verbraucherinformationssystem Bayern (VIS ) ist ein Fachinformationssystem für den Verbraucherschutz in Bayern und besteht aus den drei thematischen Bereichen Ernährung, Technik und Recht. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, München |
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Runde Tisch Produktsicherheit Hessen Der Runde Tisch Produktsicherheit will u.a. durch aktuelle Informationen der Verbraucher noch effektiver unsichere Produkte vom Markt fernzuhalten und die heimische Wirtschaft vor unfairen Wettbewerbern schützen, die mit unsicheren Produkten in den Markt eindringen und den Wettbewerb so für Anbieter sicherer Produkte verzerren. Quelle: Hessisches Sozialministerium, Wiesbaden |
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Verbraucherrat des DIN (VR) Der Verbraucherrat des DIN (VR) berät und unterstützt die Lenkungs- und Arbeitsgremien des DIN in Fragen, die für die nichtgewerblichen Endverbraucher von Interesse sind. Er soll die Interessen der Verbraucher in der internationalen, europäischen und nationalen Normung in den Gremien des DIN wahrnehmen und entsprechend zusammengesetzt sein. Quelle: DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin |
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Bundesarbeitsgemeinschaft Kindersicherheit (BAG) Die BAG Kindersicherheit hat u.a. mit dem Projekt „Unsichere Kinderprodukte unter der Lupe“ eine fundierte Verbraucheraufklärung zur Prävention von Kinderunfällen im Zusammenhang mit Produkten geleistet. Ziel war es, Verbraucher für die Gefährdung durch Produkte zu sensibilisieren und ihnen Anhaltspunkte zu geben, woran sie die Sicherheit bzw. Gefahren und Gefährdungsrisiken durch Produkte erkennen können. Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Bonn |
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CE-Coach Die Initiative CE-coach hat das Ziel, Unternehmen und Hochschulen für die Bedeutung der EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung zu sensibilisieren und ihnen zur Umsetzung der EU-Richtlinien Unterstützung zu geben. Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg, Stuttgart |
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Sichere Produkte beim Kompetenznetz Moderne Arbeit (KomNet) Die KomNet-Wissensdatenbank enthält die Hauptkategorie Sichere Produkte in der in praxisrelevanten Frage-Antwort-Dialogen recherchiert werden kann oder auch neue Anfragen an den KomNet-Expertenverbund gestellt werden können. Quelle: Kompetenznetz Moderne Arbeit (KomNet), Düsseldorf |